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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z8 litcBeachte
Rechtssatz
Eine Konstellation, in der ein Gebäude zum 31. März 2012 nur teilweise nicht steuerverfangen ("Altvermögen") ist und schon deshalb bei dessen erstmaliger Verwendung zur Erzielung von Einkünften (nach dem 31. Dezember 2012) nur teilweise in den Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 Z 8 lit. c EStG 1988 fällt, kann etwa vorliegen, wenn ein ideeller Anteil an einer bebauten Liegenschaft so früh entgeltlich erworben worden ist, dass zum 31. März 2012 eine Steuerverfangenheit nicht mehr gegeben war ("Altvermögen"), während der andere ideelle Anteil an der Liegenschaft erst nach dem 31. März 2012 gekauft wurde. Eine solche Konstellation kann beispielsweise auch dann vorliegen, wenn ein zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangenes Gebäude ("Altvermögen") nach dem 31. März 2012 um ein neues Stockwerk aufgestockt wird, sodass dieser räumliche Teil des einheitlichen Gebäudes nicht mehr dem "Altvermögen" zurechenbar ist.Eine Konstellation, in der ein Gebäude zum 31. März 2012 nur teilweise nicht steuerverfangen ("Altvermögen") ist und schon deshalb bei dessen erstmaliger Verwendung zur Erzielung von Einkünften (nach dem 31. Dezember 2012) nur teilweise in den Anwendungsbereich des Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 8, Litera c, EStG 1988 fällt, kann etwa vorliegen, wenn ein ideeller Anteil an einer bebauten Liegenschaft so früh entgeltlich erworben worden ist, dass zum 31. März 2012 eine Steuerverfangenheit nicht mehr gegeben war ("Altvermögen"), während der andere ideelle Anteil an der Liegenschaft erst nach dem 31. März 2012 gekauft wurde. Eine solche Konstellation kann beispielsweise auch dann vorliegen, wenn ein zum 31. März 2012 nicht mehr steuerverfangenes Gebäude ("Altvermögen") nach dem 31. März 2012 um ein neues Stockwerk aufgestockt wird, sodass dieser räumliche Teil des einheitlichen Gebäudes nicht mehr dem "Altvermögen" zurechenbar ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150018.J06Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
26.11.2025