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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1Beachte
Rechtssatz
Werden Reparaturen auf ein Wohnhaus getätigt, das teilweise vermietet und teilweise privat genutzt wird, hängt die Anerkennung von Werbungskosten davon ab, ob die Aufwendungen dem vermieteten Teil (der Einkunftsquelle bzw. mehreren Einkunftsquellen) oder einer privat genutzten Wohnung zugeordnet werden können oder ob sie allenfalls beiden Bereichen zuzurechnen sind (vgl. z.B. VwGH 29.7.2014, 2010/13/0126).Werden Reparaturen auf ein Wohnhaus getätigt, das teilweise vermietet und teilweise privat genutzt wird, hängt die Anerkennung von Werbungskosten davon ab, ob die Aufwendungen dem vermieteten Teil (der Einkunftsquelle bzw. mehreren Einkunftsquellen) oder einer privat genutzten Wohnung zugeordnet werden können oder ob sie allenfalls beiden Bereichen zuzurechnen sind vergleiche z.B. VwGH 29.7.2014, 2010/13/0126).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150018.J03Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
26.11.2025