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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1Rechtssatz
Eine spätere Buchung als Privatentnahme kann die ursprüngliche betriebliche Veranlassung nicht mehr nachträglich beseitigen. Eine Veranlassung durch den Betrieb liegt vor, wenn ein sachlicher (wirtschaftlicher) Zusammenhang mit dem Betrieb besteht (vgl. VwGH 3.9.2024, Ra 2023/13/0118).Eine spätere Buchung als Privatentnahme kann die ursprüngliche betriebliche Veranlassung nicht mehr nachträglich beseitigen. Eine Veranlassung durch den Betrieb liegt vor, wenn ein sachlicher (wirtschaftlicher) Zusammenhang mit dem Betrieb besteht vergleiche VwGH 3.9.2024, Ra 2023/13/0118).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150070.L02Im RIS seit
08.07.2025Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025