Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/13/0295 E 25. März 1992 RS 3 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Eine Glaubhaftmachung unterliegt ebenso wie eine Beweisführung
den Regeln der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 4.6.1976,
555/76). Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der
Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand
(Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0230).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040371.L05Im RIS seit
24.06.2025Zuletzt aktualisiert am
17.07.2025