RS Vwgh 2025/6/2 Ra 2024/04/0371

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.06.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2024/04/0372

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/13/0295 E 25. März 1992 RS 3 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Eine Glaubhaftmachung unterliegt ebenso wie eine Beweisführung

den Regeln der freien Beweiswürdigung (Hinweis E 4.6.1976,

555/76). Die Glaubhaftmachung hat den Nachweis der

Wahrscheinlichkeit zum Gegenstand

(Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0230).

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024040371.L05

Im RIS seit

24.06.2025

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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