RS Vwgh 2025/6/16 Ra 2025/09/0017

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Veröffentlicht am 16.06.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998
VwGVG 2014 §24

Rechtssatz

Mangels abweichender Regelungen im ÄrzteG 1998 für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwG in einer disziplinarrechtlichen Angelegenheit ist die Frage des Entfalls der mündlichen Verhandlung nach der allgemeinen Bestimmung des § 24 VwGVG zu beurteilen.Mangels abweichender Regelungen im ÄrzteG 1998 für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem VwG in einer disziplinarrechtlichen Angelegenheit ist die Frage des Entfalls der mündlichen Verhandlung nach der allgemeinen Bestimmung des Paragraph 24, VwGVG zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090017.L01

Im RIS seit

05.08.2025

Zuletzt aktualisiert am

04.09.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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