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40/01 VerwaltungsverfahrenHinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2024/11/0084 E 29. April 2025 RS 3 (hier: nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Die Verwirklichung des in Rede stehenden Delikts (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot nach § 2a TNRSG) erfordert gemäß der Legaldefinition des § 1 Z 12 TNRSG, dass ein Versand bzw. eine Lieferung stattfanden. Vorschriften im Sinn von § 8 Abs. 1 VStG zur Strafbarkeit des Versuchs enthält das TNRSG nicht.Die Verwirklichung des in Rede stehenden Delikts (Verstoß gegen das Versandhandelsverbot nach Paragraph 2 a, TNRSG) erfordert gemäß der Legaldefinition des Paragraph eins, Ziffer 12, TNRSG, dass ein Versand bzw. eine Lieferung stattfanden. Vorschriften im Sinn von Paragraph 8, Absatz eins, VStG zur Strafbarkeit des Versuchs enthält das TNRSG nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110165.L01Im RIS seit
05.08.2025Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025