RS Vwgh 2025/7/29 Ra 2023/04/0044

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.2025
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Index

L72009 Beschaffung Vergabe Wien
97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

"Sache" des Vergabenachprüfungsverfahrens ist immer die Frage, ob der Antragsteller durch eine bestimmte Entscheidung in Rechten verletzt worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040044.L03

Im RIS seit

02.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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