RS Vwgh 2025/8/20 Ra 2022/04/0050

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Veröffentlicht am 20.08.2025
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97 Öffentliches Auftragswesen

Rechtssatz

Eine unterlassene oder mangelhaft durchgeführte Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit hat dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Vergabeverfahren, wenn der präsumtive Zuschlagsempfänger ohnehin technisch leistungsfähig ist (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/04/0001, 0002, Rn. 12; 21.4.2004, 2004/04/0016).Eine unterlassene oder mangelhaft durchgeführte Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit hat dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Vergabeverfahren, wenn der präsumtive Zuschlagsempfänger ohnehin technisch leistungsfähig ist vergleiche VwGH 30.1.2019, Ra 2018/04/0001, 0002, Rn. 12; 21.4.2004, 2004/04/0016).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040050.L08

Im RIS seit

16.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

03.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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