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97 Öffentliches AuftragswesenNorm
BVergG 2018 §151 Abs1Rechtssatz
Eine unterlassene oder mangelhaft durchgeführte Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit hat dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Vergabeverfahren, wenn der präsumtive Zuschlagsempfänger ohnehin technisch leistungsfähig ist (vgl. VwGH 30.1.2019, Ra 2018/04/0001, 0002, Rn. 12; 21.4.2004, 2004/04/0016).Eine unterlassene oder mangelhaft durchgeführte Prüfung der technischen Leistungsfähigkeit hat dann keinen wesentlichen Einfluss auf das Vergabeverfahren, wenn der präsumtive Zuschlagsempfänger ohnehin technisch leistungsfähig ist vergleiche VwGH 30.1.2019, Ra 2018/04/0001, 0002, Rn. 12; 21.4.2004, 2004/04/0016).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022040050.L08Im RIS seit
16.09.2025Zuletzt aktualisiert am
03.10.2025