Index
L67009 Ausländergrunderwerb Grundverkehr WienNorm
AusländergrunderwerbsG Wr 1998 §1 Abs1Beachte
Rechtssatz
Soweit die Revision darauf abzielt, dass die Grundverkehrsgesetze der anderen Bundesländer Rechtserwerbe zwischen Ehegatten von einer Genehmigung ausnähmen, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Gesetzeslage nach dem WrAuslGEG, was die Genehmigungsbedürftigkeit des zwischen den Ehegatten abgeschlossenen Schenkungsvertrages an der Wohnung betrifft, eindeutig ist (vgl. VwGH 26.4.2018, Ra 2018/11/0069), und dass nach der Rechtsprechung des VfGH mit dem Hinweis auf andere österreichische Grundverkehrsgesetze unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nichts zu gewinnen ist, weil das bundesstaatliche Prinzip die Anwendung des Gleichheitssatzes auf das Verhältnis der Regelungen verschiedener Landesgesetzgeber zueinander ausschließt (vgl. VfSlg. 18.338/2008, mwN; vgl. zum Nichtvorliegen einer Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG bei eindeutiger Rechtslage VwGH 1.2.2022, Ra 2019/11/0210 bis 0212, mwN).Soweit die Revision darauf abzielt, dass die Grundverkehrsgesetze der anderen Bundesländer Rechtserwerbe zwischen Ehegatten von einer Genehmigung ausnähmen, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Gesetzeslage nach dem WrAuslGEG, was die Genehmigungsbedürftigkeit des zwischen den Ehegatten abgeschlossenen Schenkungsvertrages an der Wohnung betrifft, eindeutig ist vergleiche VwGH 26.4.2018, Ra 2018/11/0069), und dass nach der Rechtsprechung des VfGH mit dem Hinweis auf andere österreichische Grundverkehrsgesetze unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes nichts zu gewinnen ist, weil das bundesstaatliche Prinzip die Anwendung des Gleichheitssatzes auf das Verhältnis der Regelungen verschiedener Landesgesetzgeber zueinander ausschließt vergleiche VfSlg. 18.338/2008, mwN; vergleiche zum Nichtvorliegen einer Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG bei eindeutiger Rechtslage VwGH 1.2.2022, Ra 2019/11/0210 bis 0212, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024110197.L03Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
22.10.2025