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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1Rechtssatz
Der maßgebliche Bezugsrahmen für die Geltendmachung der Haftung von Abgaben ist der Zeitraum des aufrechten Bestehens der Vertreterfunktion. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Vertreterbestellung wirksam wird, und endet, wenn die Vertreterfunktion erlischt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022130007.J01Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025