RS Vwgh 2025/9/2 Ro 2022/13/0007

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Veröffentlicht am 02.09.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der maßgebliche Bezugsrahmen für die Geltendmachung der Haftung von Abgaben ist der Zeitraum des aufrechten Bestehens der Vertreterfunktion. Dieser Zeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Vertreterbestellung wirksam wird, und endet, wenn die Vertreterfunktion erlischt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2022130007.J01

Im RIS seit

30.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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