Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/07/0081 B 28. Mai 2020 RS 6Stammrechtssatz
Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde (vgl. VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).Ob eine Auflage ausreichend bestimmt ist, betrifft - wie die Auslegung eines konkreten Bescheides ganz allgemein - grundsätzlich nur den Einzelfall. Es liegt daher nur dann eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, wenn vom VwG diesbezüglich ein unvertretbares und die Rechtssicherheit beeinträchtigendes Ergebnis erzielt wurde vergleiche VwGH 27.2.2018, Ra 2016/05/0021).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100052.L02Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
13.10.2025