RS Vwgh 2025/9/4 Ra 2024/17/0068

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Veröffentlicht am 04.09.2025
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §120 Abs1a
FrPolG 2005 §31 Abs1
FrPolG 2005 §31 Abs1a
VStG §19
VStG §5 Abs1

Rechtssatz

Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach § 120 Abs. 1a FPG iVm § 31 Abs. 1 und Abs. 1a FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 120, Absatz eins a, FPG in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins und Absatz eins a, FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Schuldform

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024170068.L02

Im RIS seit

30.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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