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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 2005 §120 Abs1aRechtssatz
Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach § 120 Abs. 1a FPG iVm § 31 Abs. 1 und Abs. 1a FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 120, Absatz eins a, FPG in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins und Absatz eins a, FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände SchuldformEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024170068.L02Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
14.10.2025