Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §20Rechtssatz
Bei der erstmaligen Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben ist vor allem der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 26.5.2023, Ra 2022/15/0090).Bei der erstmaligen Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben ist vor allem der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu berücksichtigen vergleiche VwGH 26.5.2023, Ra 2022/15/0090).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130155.L03Im RIS seit
07.10.2025Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025