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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AbgRmRefG 2003Rechtssatz
Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an, "kann" nach § 201 Abs. 2 Z 3 BAO - seit der Neufassung des § 201 BAO mit dem AbgRmRefG, BGBl. I Nr. 97/2002 - eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn u.a. der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt. Die erstmalige Festsetzung der Abgabe liegt in einem solchen Fall somit im Ermessen der Abgabenbehörde bzw. des VwG (vgl. etwa VwGH 25.9.2012, 2008/13/0232, mwN).Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an, "kann" nach Paragraph 201, Absatz 2, Ziffer 3, BAO - seit der Neufassung des Paragraph 201, BAO mit dem AbgRmRefG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 97 aus 2002, - eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn u.a. der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt. Die erstmalige Festsetzung der Abgabe liegt in einem solchen Fall somit im Ermessen der Abgabenbehörde bzw. des VwG vergleiche etwa VwGH 25.9.2012, 2008/13/0232, mwN).
Schlagworte
Ermessen VwRallg8European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023130155.L01Im RIS seit
07.10.2025Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025