RS Vwgh 2025/9/8 Ra 2024/15/0077

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Veröffentlicht am 08.09.2025
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten (vgl. VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114, mwN).Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten vergleiche VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150077.L01

Im RIS seit

30.09.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.10.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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