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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21Rechtssatz
Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten (vgl. VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114, mwN).Verträge zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich dann nicht anzuerkennen, wenn sie einem Fremdvergleich nicht standhalten vergleiche VwGH 20.10.2004, 2000/14/0114, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150077.L01Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
09.10.2025