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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litbBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2021/15/0066 E 24. Mai 2023 RS 5Stammrechtssatz
Werden (nach Aufhebung der ersten Wiederaufnahmebescheide) neue Wiederaufnahmebescheide erlassen und diese (erstmalig) mit dem Zufluss von bisher nicht bekannten Einnahmen begründet, wird nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem verstoßen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150064.L05Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
19.12.2025