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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §15Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2013/15/0259 E 21. April 2016 RS 3Stammrechtssatz
Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes im Sinne des § 15 EStG 1988 wird der Vorteil erfasst, der darin besteht, dass sich der Dienstnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigenem aufkommen müsste (vgl. VwGH vom 22. März 2010, 2008/15/0078).Mit dem Ansatz eines Sachbezugswertes im Sinne des Paragraph 15, EStG 1988 wird der Vorteil erfasst, der darin besteht, dass sich der Dienstnehmer jenen Aufwand erspart, der ihm erwachsen würde, wenn er für die Kosten einer vergleichbaren Leistung aus Eigenem aufkommen müsste vergleiche VwGH vom 22. März 2010, 2008/15/0078).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150064.L02Im RIS seit
30.09.2025Zuletzt aktualisiert am
19.12.2025