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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §14 Abs4Beachte
Rechtssatz
Das AsylG 2005 sieht anders als die frühere Rechtslage nach § 14 Abs. 4 und 5 Asylgesetz 1997 und § 23 Abs. 7 Fremdengesetz 1997 keinen ex-lege-Verlust des Asylstatus bei Erteilung einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung vor, sondern es sind die Aberkennungsvoraussetzungen zu prüfen und es ist darüber mit Bescheid zu entscheiden.Das AsylG 2005 sieht anders als die frühere Rechtslage nach Paragraph 14, Absatz 4 und 5 Asylgesetz 1997 und Paragraph 23, Absatz 7, Fremdengesetz 1997 keinen ex-lege-Verlust des Asylstatus bei Erteilung einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung vor, sondern es sind die Aberkennungsvoraussetzungen zu prüfen und es ist darüber mit Bescheid zu entscheiden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2025180002.J04Im RIS seit
07.10.2025Zuletzt aktualisiert am
27.10.2025