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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann auch durch "rein innerbehördliche Vorgänge" - wie hier etwa die Strafregisterabfrage und die Anfrage nach dem Stand des gegen den Revisionswerber geführten Verwaltungsstrafverfahrens - erfolgen (vgl. etwa VwGH 11.3.2016, Ra 2016/11/0025, mwN).Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens kann auch durch "rein innerbehördliche Vorgänge" - wie hier etwa die Strafregisterabfrage und die Anfrage nach dem Stand des gegen den Revisionswerber geführten Verwaltungsstrafverfahrens - erfolgen vergleiche etwa VwGH 11.3.2016, Ra 2016/11/0025, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025110095.L01Im RIS seit
14.10.2025Zuletzt aktualisiert am
22.10.2025