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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7Rechtssatz
Soweit die Revision die Befangenheit auf eine unrichtige Beweiswürdigung und Verfahrensmängel stützt, ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, dass solche Verfahrensfehler in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen vermögen (vgl. VwGH 14.10.2024, Ra 2023/12/0008, mwN).Soweit die Revision die Befangenheit auf eine unrichtige Beweiswürdigung und Verfahrensmängel stützt, ist zunächst allgemein darauf hinzuweisen, dass solche Verfahrensfehler in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen vermögen vergleiche VwGH 14.10.2024, Ra 2023/12/0008, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025110007.L08Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.12.2025