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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §97 Abs1 litaRechtssatz
Für die Wirksamkeit eines Erkenntnisses genügt es, wenn dieses einer Verfahrenspartei eines Mehrparteienverfahrens zugestellt worden ist (vgl. VwGH 17.10.2018, Ra 2015/13/0058, mwN).Für die Wirksamkeit eines Erkenntnisses genügt es, wenn dieses einer Verfahrenspartei eines Mehrparteienverfahrens zugestellt worden ist vergleiche VwGH 17.10.2018, Ra 2015/13/0058, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130115.L03Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
13.11.2025