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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/09/0018 B 20. Mai 2020 RS 1Stammrechtssatz
Ein pauschales oder nur ganz allgemein gehaltenes Vorbringen ohne Herstellung eines Fallbezuges und ohne jede fallbezogene Verknüpfung mit der angefochtenen Entscheidung reicht nicht aus eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2023170004.J01Im RIS seit
04.11.2025Zuletzt aktualisiert am
20.11.2025