Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1Rechtssatz
Enthält eine Beschwerde ein Anfechtungssubstrat, welches unabhängig von einem allfälligen weiteren Vorbringen einer meritorischen Erledigung zugänglich ist, kommt ein Vorgehen nach § 85 Abs. 2 BAO nicht mehr in Betracht (vgl. VwGH 18.1.2021, Ra 2020/13/0065, mwN).Enthält eine Beschwerde ein Anfechtungssubstrat, welches unabhängig von einem allfälligen weiteren Vorbringen einer meritorischen Erledigung zugänglich ist, kommt ein Vorgehen nach Paragraph 85, Absatz 2, BAO nicht mehr in Betracht vergleiche VwGH 18.1.2021, Ra 2020/13/0065, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150002.L05Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.12.2025