RS Vwgh 2025/10/16 Ra 2025/02/0158

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Veröffentlicht am 16.10.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Tatsache der Zeugnisentschlagung darf bei der Beweiswürdigung nicht verwertet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020158.L01

Im RIS seit

25.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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