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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224Rechtssatz
Rückstandsausweise, die auf Leistungsgebote enthaltenden Bescheiden (etwa Haftungsbescheiden) beruhen, müssen mit den Leistungsgeboten übereinstimmen (vgl. VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0114, mwN). Demnach steht das Vorhandensein eines "Leistungsbefehls" der Schaffung eines Rückstandsausweises nicht entgegen.Rückstandsausweise, die auf Leistungsgebote enthaltenden Bescheiden (etwa Haftungsbescheiden) beruhen, müssen mit den Leistungsgeboten übereinstimmen vergleiche VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0114, mwN). Demnach steht das Vorhandensein eines "Leistungsbefehls" der Schaffung eines Rückstandsausweises nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023150110.L01Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.12.2025