Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §7Rechtssatz
Verfahrensmängel vermögen für sich genommen in der Regel eine Befangenheit nicht zu begründen. Anderes würde lediglich dann gelten, wenn diese Mängel so schwerwiegend wären, dass sie die mangelnde Objektivität des Richters erkennen ließen (VwGH 14.10.2024, Ra 2023/12/0008).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025120029.L03Im RIS seit
11.11.2025Zuletzt aktualisiert am
25.11.2025