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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §150Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0009 B 22. Februar 2024 RS 1 (hier nur der erste Satz)Stammrechtssatz
Ein Verweis auf die Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht im Bescheid ist zulässig, wenn diese der Partei gesondert zugehen. Dass die Bescheidbegründung spätestens gleichzeitig mit dem Bescheid zugestellt wird, ist hingegen nicht erforderlich (vgl. VwGH 21.4.2023, Ra 2022/15/0093, mwN).Ein Verweis auf die Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht im Bescheid ist zulässig, wenn diese der Partei gesondert zugehen. Dass die Bescheidbegründung spätestens gleichzeitig mit dem Bescheid zugestellt wird, ist hingegen nicht erforderlich vergleiche VwGH 21.4.2023, Ra 2022/15/0093, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150034.L03Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
04.12.2025