RS Vwgh 2025/10/22 Ra 2023/16/0138

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.10.2025
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Index

20/02 Familienrecht
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

EheG §80
EheG §97
GebG 1957 §33 TP20

Rechtssatz

Für den Fall einer Scheidung getroffene Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten stellen nach § 33 TP 20 GebG gebührenpflichtige Vergleiche dar, weil damit die Vertragspartner zweifelhafte Rechte regeln (vgl. VwGH 29.7.2004, 2003/16/0117, mwN).Für den Fall einer Scheidung getroffene Übereinkommen über die künftige Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse der Ehegatten stellen nach Paragraph 33, TP 20 GebG gebührenpflichtige Vergleiche dar, weil damit die Vertragspartner zweifelhafte Rechte regeln vergleiche VwGH 29.7.2004, 2003/16/0117, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023160138.L04

Im RIS seit

25.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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