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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2 (hier ohne 'die Einvernahme weiterer Zeugen')Stammrechtssatz
Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten ErgänzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090060.L02Im RIS seit
25.11.2025Zuletzt aktualisiert am
16.12.2025