RS Vwgh 2025/10/24 Ra 2025/09/0060

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Veröffentlicht am 24.10.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2025/02/0042 B 17. März 2025 RS 2 (hier ohne 'die Einvernahme weiterer Zeugen')

Stammrechtssatz

Die Beurteilung, ob ein Gutachten schlüssig ist oder noch ergänzende Beweisaufnahmen - insbesondere die Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens oder die Einvernahme weiterer Zeugen - vorzunehmen gewesen wären, betrifft die Beweiswürdigung.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Beweismittel Zeugenbeweis Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Gutachten Ergänzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090060.L02

Im RIS seit

25.11.2025

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2025
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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