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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §69 Abs1 Z1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/22/0031 B 12. Februar 2019 RS 1Stammrechtssatz
Die vorläufige Ergebnislosigkeit von Erhebungen betreffend den Nachweis einer Aufenthaltsehe aus Anlass einer Verständigung nach § 37 Abs. 4 NAG 2005 steht dem nicht entgegen, den Verdacht des Bestehens einer Aufenthaltsehe (etwa) im Rahmen eines Verlängerungsverfahrens erneut aufzugreifen (vgl. VwGH 20.8.2013, 2013/22/0157).Die vorläufige Ergebnislosigkeit von Erhebungen betreffend den Nachweis einer Aufenthaltsehe aus Anlass einer Verständigung nach Paragraph 37, Absatz 4, NAG 2005 steht dem nicht entgegen, den Verdacht des Bestehens einer Aufenthaltsehe (etwa) im Rahmen eines Verlängerungsverfahrens erneut aufzugreifen vergleiche VwGH 20.8.2013, 2013/22/0157).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022220049.L03Im RIS seit
10.12.2025Zuletzt aktualisiert am
22.12.2025