RS Vwgh 2025/11/20 Ra 2025/10/0077

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.11.2025
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E03070000
E3R E15203000
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

EURallg
LMSVG 2006 §3 Z9
VStG §27 Abs1
VStG §44a Z1
32002R0178 Lebensmittelsicherheit Art3 Z8

Beachte


Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/10/0078 B 20.11.2025
Ra 2025/10/0079 B 20.11.2025
Ra 2025/10/0080 B 20.11.2025
Ra 2025/10/0082 B 20.11.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/10/0198 E 24. Oktober 2018 RS 1 (hier nur die ersten beiden Sätze)

Stammrechtssatz

Beim "Inverkehrbringen von Lebensmitteln", die in näher zu bezeichnender Weise den Vorschriften nicht entsprechen, handelt es sich um ein Begehungsdelikt (vgl. VwGH 21.10.2010, 2010/10/0144; 14.6.2012, 2009/10/0080; VwGH 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Tatort ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde (vgl. VwGH 16.12.1996, 93/10/0180; 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Im Fall der Lieferung durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb wird die Verwaltungsübertretung am Sitz dieses Betriebes in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Korrespondierend zum Tatzeitpunkt ist Tatort der Ort, von dem aus das Lebensmittel ausgeliefert wird.Beim "Inverkehrbringen von Lebensmitteln", die in näher zu bezeichnender Weise den Vorschriften nicht entsprechen, handelt es sich um ein Begehungsdelikt vergleiche VwGH 21.10.2010, 2010/10/0144; 14.6.2012, 2009/10/0080; VwGH 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Tatort ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde vergleiche VwGH 16.12.1996, 93/10/0180; 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Im Fall der Lieferung durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb wird die Verwaltungsübertretung am Sitz dieses Betriebes in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Korrespondierend zum Tatzeitpunkt ist Tatort der Ort, von dem aus das Lebensmittel ausgeliefert wird.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100077.L02

Im RIS seit

23.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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