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E000 EU- Recht allgemeinNorm
EURallgBeachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2017/10/0198 E 24. Oktober 2018 RS 1 (hier nur die ersten beiden Sätze)Stammrechtssatz
Beim "Inverkehrbringen von Lebensmitteln", die in näher zu bezeichnender Weise den Vorschriften nicht entsprechen, handelt es sich um ein Begehungsdelikt (vgl. VwGH 21.10.2010, 2010/10/0144; 14.6.2012, 2009/10/0080; VwGH 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Tatort ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde (vgl. VwGH 16.12.1996, 93/10/0180; 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Im Fall der Lieferung durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb wird die Verwaltungsübertretung am Sitz dieses Betriebes in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Korrespondierend zum Tatzeitpunkt ist Tatort der Ort, von dem aus das Lebensmittel ausgeliefert wird.Beim "Inverkehrbringen von Lebensmitteln", die in näher zu bezeichnender Weise den Vorschriften nicht entsprechen, handelt es sich um ein Begehungsdelikt vergleiche VwGH 21.10.2010, 2010/10/0144; 14.6.2012, 2009/10/0080; VwGH 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Tatort ist der Ort, wo das Lebensmittel in Verkehr gebracht wurde vergleiche VwGH 16.12.1996, 93/10/0180; 9.3.1998, 97/10/0232; 25.2.2003, 2001/10/0257). Im Fall der Lieferung durch einen Erzeugungs- oder Handelsbetrieb wird die Verwaltungsübertretung am Sitz dieses Betriebes in dem Augenblick begangen, in dem die Ware expediert wird (VwGH 30.6.1997, 97/10/0045). Korrespondierend zum Tatzeitpunkt ist Tatort der Ort, von dem aus das Lebensmittel ausgeliefert wird.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100077.L02Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
14.01.2026