RS Vwgh 2025/11/26 Ra 2025/16/0018

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Veröffentlicht am 26.11.2025
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Rechtssatz

Bei der Zession fallen regelmäßig Titelgeschäft und Abtretung zusammen, ausgenommen Fälle, in denen zwischen den Parteien zunächst nur die Pflicht zur Abtretung begründet wird (sogenanntes Abtretungsversprechen), die Abtretung selbst hingegen aber einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleibt (vgl. VwGH 18.8.1994, 94/16/0044, mwN).Bei der Zession fallen regelmäßig Titelgeschäft und Abtretung zusammen, ausgenommen Fälle, in denen zwischen den Parteien zunächst nur die Pflicht zur Abtretung begründet wird (sogenanntes Abtretungsversprechen), die Abtretung selbst hingegen aber einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleibt vergleiche VwGH 18.8.1994, 94/16/0044, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160018.L02

Im RIS seit

30.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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