Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Rechtssatz
Bei der Zession fallen regelmäßig Titelgeschäft und Abtretung zusammen, ausgenommen Fälle, in denen zwischen den Parteien zunächst nur die Pflicht zur Abtretung begründet wird (sogenanntes Abtretungsversprechen), die Abtretung selbst hingegen aber einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleibt (vgl. VwGH 18.8.1994, 94/16/0044, mwN).Bei der Zession fallen regelmäßig Titelgeschäft und Abtretung zusammen, ausgenommen Fälle, in denen zwischen den Parteien zunächst nur die Pflicht zur Abtretung begründet wird (sogenanntes Abtretungsversprechen), die Abtretung selbst hingegen aber einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleibt vergleiche VwGH 18.8.1994, 94/16/0044, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025160018.L02Im RIS seit
30.12.2025Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026