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E000 EU- Recht allgemeinNorm
BAO §236Rechtssatz
Die Frage, ob sich gemäß § 83 ZollR-DG "die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist" - und damit dem Grunde nach ein "besonderer Fall" iSd Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO vorliegt - ist nicht unter Heranziehung des (durch die dazu ergangene Rechtsprechung des VwGH näher determinierten) Billigkeitsmaßstabs der Bestimmung des § 236 BAO zu beantworten (vgl. VwGH 21.11.2017, Ra 2017/16/0037).Die Frage, ob sich gemäß Paragraph 83, ZollR-DG "die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist" - und damit dem Grunde nach ein "besonderer Fall" iSd Artikel 899, Absatz 2, ZK-DVO vorliegt - ist nicht unter Heranziehung des (durch die dazu ergangene Rechtsprechung des VwGH näher determinierten) Billigkeitsmaßstabs der Bestimmung des Paragraph 236, BAO zu beantworten vergleiche VwGH 21.11.2017, Ra 2017/16/0037).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023160053.L03Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
27.01.2026