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19/05 MenschenrechteNorm
MRKZP 07te Art4 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/05/0075 B 29. September 2016 RS 1 (hier ohne 'und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde')Stammrechtssatz
Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020240.L05Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
07.01.2026