RS Vwgh 2025/11/27 Ra 2024/02/0240

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.11.2025
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Index

19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRKZP 07te Art4 Abs1
VStG §32 Abs2
VStG §44a Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/05/0075 B 29. September 2016 RS 1 (hier ohne 'und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde')

Stammrechtssatz

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr einer Doppelbestrafung (Hinweis E vom 10. Dezember 2008, 2004/17/0228, mwN).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024020240.L05

Im RIS seit

23.12.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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