Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §46Rechtssatz
Die Beurteilung des Vorliegens der individuellen Befähigung ist als rechtliche Schlussfolgerung einem Zeugenbeweis nicht zugänglich (vgl. VwGH 24.6.2015, 2013/04/0041, Pkt. 5.3.2).Die Beurteilung des Vorliegens der individuellen Befähigung ist als rechtliche Schlussfolgerung einem Zeugenbeweis nicht zugänglich vergleiche VwGH 24.6.2015, 2013/04/0041, Pkt. 5.3.2).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023040118.L01Im RIS seit
23.12.2025Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026