RS Vwgh 2025/12/1 Ra 2025/15/0006

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Veröffentlicht am 01.12.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Gemäß § 192 BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt. Der Feststellungsbescheid ist somit für den Abgabenbescheid bindend (vgl. VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155, Rn. 34).Gemäß Paragraph 192, BAO werden in einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für Abgabenbescheide von Bedeutung sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt. Der Feststellungsbescheid ist somit für den Abgabenbescheid bindend vergleiche VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155, Rn. 34).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025150006.L03

Im RIS seit

07.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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