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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/05/0003 B 27. Jänner 2016 RS 1Stammrechtssatz
Die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist unabhängig von einem bloß anhängigen, aber noch nicht bejahend entschiedenen Wiedereinsetzungsantrag sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden (Hinweis B vom 21. Oktober 2014, Ra 2014/03/0037, wonach sich diese Rechtsprechung auch auf die durch das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz neu geschaffene Rechtslage übertragen lässt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025100162.L01Im RIS seit
30.12.2025Zuletzt aktualisiert am
14.01.2026