RS Vwgh 2025/12/1 Ra 2022/10/0199

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Veröffentlicht am 01.12.2025
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §68 Abs1
VwRallg

Rechtssatz

Das Wirksamwerden eines Bescheides ist nicht gleichbedeutend mit den durch einen rechtskräftigen Bescheid bewirkten Rechtswirkungen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3 Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022100199.L01

Im RIS seit

27.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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