Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §39 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2019/15/0093 B 3. September 2019 RS 1 hier: Dies gilt auch für die Frage, ob fremdsprachige Urkunden in die deutsche Sprache zu übersetzen sind (vgl. VwGH 19.10.2021, Ra 2020/14/0135 bis 0137).Stammrechtssatz
Ob das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner amtswegigen Ermittlungspflicht weitere Ermittlungsschritte setzen muss, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre (vgl. VwGH 1.8.2017, Ra 2017/06/0072, 0073).Ob das Verwaltungsgericht im Rahmen seiner amtswegigen Ermittlungspflicht weitere Ermittlungsschritte setzen muss, unterliegt einer einzelfallbezogenen Beurteilung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge insoweit nur dann vor, wenn diese Beurteilung grob fehlerhaft erfolgt wäre vergleiche VwGH 1.8.2017, Ra 2017/06/0072, 0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025200565.L01Im RIS seit
30.12.2025Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026