Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §7Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2023/22/0011 B 29. Mai 2024 RS 2Stammrechtssatz
Die Frage, ob ein Richter in einem Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt grundsätzlich bloß eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, die die Zulässigkeit der Revision nur dann zu begründen vermag, wenn die Entscheidung des betreffenden Richters die Rechtssicherheit beeinträchtigen würde (vgl. VwGH 23.4.2021, Ra 2020/12/0014, Rn. 56).Die Frage, ob ein Richter in einem Verfahren als befangen anzusehen ist, stellt grundsätzlich bloß eine einzelfallbezogene Rechtsfrage dar, die die Zulässigkeit der Revision nur dann zu begründen vermag, wenn die Entscheidung des betreffenden Richters die Rechtssicherheit beeinträchtigen würde vergleiche VwGH 23.4.2021, Ra 2020/12/0014, Rn. 56).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020159.L05Im RIS seit
07.01.2026Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026