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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §53 Abs1Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2022/04/0011 B 24. Mai 2022 RS 6 (hier "obsiegenden Partei" statt "obsiegenden mitbeteiligten Partei")Stammrechtssatz
Haben mehrere Revisionswerber in einer Revision dieselbe Entscheidung angefochten, so haben sie im Falle der Kostenersatzpflicht die Aufwendungen der obsiegenden mitbeteiligten Partei zu gleichen Anteilen zu ersetzen (vgl. VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0012, 0013, Rn. 39 mwN; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027 - 0034). (hier: Schriftsatzaufwand für eine Revisionsbeantwortung)Haben mehrere Revisionswerber in einer Revision dieselbe Entscheidung angefochten, so haben sie im Falle der Kostenersatzpflicht die Aufwendungen der obsiegenden mitbeteiligten Partei zu gleichen Anteilen zu ersetzen vergleiche VwGH 4.4.2019, Ro 2018/01/0012, 0013, Rn. 39 mwN; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027 - 0034). (hier: Schriftsatzaufwand für eine Revisionsbeantwortung)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024020010.J12Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
29.01.2026