RS Vwgh 2025/12/11 Ra 2025/22/0068

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Veröffentlicht am 11.12.2025
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Zustellung gemäß § 16 Abs. 1 ZustG ist rechtswidrig, wenn sich der Empfänger nicht mehr regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (VwGH 20.2.2025, Ro 2024/09/0003).Eine Zustellung gemäß Paragraph 16, Absatz eins, ZustG ist rechtswidrig, wenn sich der Empfänger nicht mehr regelmäßig an der Abgabestelle aufhält (VwGH 20.2.2025, Ro 2024/09/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025220068.L02

Im RIS seit

07.01.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2026
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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