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E000 EU- Recht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2Rechtssatz
Nach Art. 12 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - somit hinsichtlich selbstständig Erwerbstätigen - ausgestellte A1-Bescheinigungen vermögen keine Bindungswirkung für die Frage zu entfalten, ob die Tätigkeit des Drittstaatsangehörigen in Österreich als in einem Beschäftigungsverhältnis iSd § 2 Abs. 2 AuslBG erbracht zu beurteilen ist (VwGH 24.11.2025, Ra 2024/09/0065).Nach Artikel 12, Absatz 2, Verordnung (EG) Nr. 883/2004 - somit hinsichtlich selbstständig Erwerbstätigen - ausgestellte A1-Bescheinigungen vermögen keine Bindungswirkung für die Frage zu entfalten, ob die Tätigkeit des Drittstaatsangehörigen in Österreich als in einem Beschäftigungsverhältnis iSd Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG erbracht zu beurteilen ist (VwGH 24.11.2025, Ra 2024/09/0065).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung EURallg5European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090036.L06Im RIS seit
07.01.2026Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026