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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §2 Abs2Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/09/0168 E 23. November 2005 RS 2 (hier ohne 'Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen')Stammrechtssatz
Einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen (hier: Erbringung von Hilfsarbeiten auf einer Baustelle), stellen kein selbständiges Werk dar und können daher nicht den Inhalt eines Werkvertrages bilden (Hinweis E 21.3.1995, Zl. 94/09/0163).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090036.L04Im RIS seit
07.01.2026Zuletzt aktualisiert am
20.01.2026