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24/01 StrafgesetzbuchNorm
StGB §278bRechtssatz
§ 278b StGB wurde vor dem Hintergrund verstärkter internationaler Bestrebungen zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt; gleichzeitig wurde mit § 64 Abs. 1 Z 9 StGB ein Regime geschaffen, solche Straftaten unter näher bezeichneten Voraussetzungen unabhängig von den Gesetzen des Tatorts auch in Österreich zu ahnden. Der Gesetzgeber brachte klar zum Ausdruck, dass es ihm gerade nicht bloß um den Schutz des Gemeinschaftsfriedens in Österreich ging (vgl. OGH 24.5.2017, 15 Os 3/17f).Paragraph 278 b, StGB wurde vor dem Hintergrund verstärkter internationaler Bestrebungen zur Bekämpfung des Terrorismus eingeführt; gleichzeitig wurde mit Paragraph 64, Absatz eins, Ziffer 9, StGB ein Regime geschaffen, solche Straftaten unter näher bezeichneten Voraussetzungen unabhängig von den Gesetzen des Tatorts auch in Österreich zu ahnden. Der Gesetzgeber brachte klar zum Ausdruck, dass es ihm gerade nicht bloß um den Schutz des Gemeinschaftsfriedens in Österreich ging vergleiche OGH 24.5.2017, 15 Os 3/17f).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024010037.L19Im RIS seit
27.01.2026Zuletzt aktualisiert am
24.02.2026