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22/02 ZivilprozessordnungNorm
ZPO §292 Abs2Beachte
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2020/13/0066 B 16. Oktober 2020 RS 2 (hier ohne den letzten Satz)Stammrechtssatz
Ein ordnungsgemäßer Zustellnachweis macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung; allerdings ist der Gegenbeweis möglich (vgl. VwGH 1.2.2019, Ro 2018/02/0014; 24.6.2020, Ra 2020/17/0017, je mwN). Mit dem bloßen Hinweis auf das Posteingangsbuch kann aber die Unrichtigkeit des am Rückschein eingetragenen Zustelldatums nicht dargetan werden.Ein ordnungsgemäßer Zustellnachweis macht als öffentliche Urkunde Beweis über die Zustellung; allerdings ist der Gegenbeweis möglich vergleiche VwGH 1.2.2019, Ro 2018/02/0014; 24.6.2020, Ra 2020/17/0017, je mwN). Mit dem bloßen Hinweis auf das Posteingangsbuch kann aber die Unrichtigkeit des am Rückschein eingetragenen Zustelldatums nicht dargetan werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025130120.L01Im RIS seit
27.01.2026Zuletzt aktualisiert am
13.02.2026