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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §9 Abs4Rechtssatz
Wie sich aus § 9 Abs. 4 zweiter Satz ZustG ergibt, ist ungeachtet der Bestellung mehrerer Vertreter die Zustellung nur an einen von ihnen erforderlich (VwGH 17.11.2022, Ra 2022/14/0291).Wie sich aus Paragraph 9, Absatz 4, zweiter Satz ZustG ergibt, ist ungeachtet der Bestellung mehrerer Vertreter die Zustellung nur an einen von ihnen erforderlich (VwGH 17.11.2022, Ra 2022/14/0291).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2023020107.L05Im RIS seit
20.01.2026Zuletzt aktualisiert am
29.01.2026