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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NoVAG 1991 §6 Abs7 idF 2014/I/013Rechtssatz
Der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 7 NoVAG steht einer Berücksichtigung der Vergütung bei der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht entgegen. Vielmehr entspricht eine solche Vorgangsweise gerade dem vom Gesetzgeber angestrebten Gesetzeszweck.Der Gesetzeswortlaut des Paragraph 6, Absatz 7, NoVAG steht einer Berücksichtigung der Vergütung bei der Einbeziehung der NoVA in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht entgegen. Vielmehr entspricht eine solche Vorgangsweise gerade dem vom Gesetzgeber angestrebten Gesetzeszweck.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150031.J11Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026