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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
NoVAG 1991 §6 Abs7 idF 2014/I/013Rechtssatz
Die grundlegende Anknüpfung des § 6 Abs. 7 NoVAG an die Lieferung durch einen Fahrzeughändler - somit einem NoVA-pflichtigen Vorgang - sowie der Begriff des "Erwerbers" sprechen dafür, dass der Gesetzgeber als Vergütungsberechtigten jene Person vor Augen hatte, die in Zusammenhang mit einem NoVA-pflichtigen Vorgang die Verfügungsmacht über ein Fahrzeug erlangt hat.Die grundlegende Anknüpfung des Paragraph 6, Absatz 7, NoVAG an die Lieferung durch einen Fahrzeughändler - somit einem NoVA-pflichtigen Vorgang - sowie der Begriff des "Erwerbers" sprechen dafür, dass der Gesetzgeber als Vergütungsberechtigten jene Person vor Augen hatte, die in Zusammenhang mit einem NoVA-pflichtigen Vorgang die Verfügungsmacht über ein Fahrzeug erlangt hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150031.J07Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026