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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
NoVAG 1991 §6 Abs7 idF 2014/I/013Rechtssatz
§ 6 Abs. 7 NoVAG regelt nicht, welcher Art das unmittelbar folgende umsatzsteuerpflichtige Rechtsgeschäft sein muss. Aus den Materialien (AB 31 GP 25., 5) ergibt sich bereits durch die Bezugnahme auf Leasinggeschäfte, dass der Gesetzgeber hier bewusst neutral formuliert hat.Paragraph 6, Absatz 7, NoVAG regelt nicht, welcher Art das unmittelbar folgende umsatzsteuerpflichtige Rechtsgeschäft sein muss. Aus den Materialien Ausschussbericht 31 Gesetzgebungsperiode 25., 5) ergibt sich bereits durch die Bezugnahme auf Leasinggeschäfte, dass der Gesetzgeber hier bewusst neutral formuliert hat.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024150031.J04Im RIS seit
03.02.2026Zuletzt aktualisiert am
02.03.2026